Da es sich um Technisch Komplizierte Geräte handelt, gilt es auch hier einige Nutzungshinweise zu beachten. Um einen Reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Nutzungshinweise
Der Betrieb der Fotobox, ist nur in Geschlossenen Räumen und Gebäuden Gestattet. Ein Aufbau Außerhalb von Gebäuden, ist nicht Erlaubt. Die Fotobox ist nicht Wetterfest. Auch wenn der Wetterbericht schönes Wetter meldet, ist der Betrieb draußen nicht Erlaubt. (Kurzschluss Gefahr)
Kein Offenes Feuer, Feuerwerk oder ähnliche in der Nähe der Fotobox betreiben. (Brandgefahr)
Rauchen Verboten, durch Zigaretten besteht auch eine Brandgefahr, sowie eine verschmutzung der Fotobox. Rauchgerüche werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
Keine Offenen oder Geschlossenen Getränke abstellen, die Fotobox dient nicht als ablage von Getränken. Sensible Technik befindet sich im Gehäuse, welche nicht Wasserfest ist. (Kurzschluss Gefahr)
Keine Lebensmittel abstellen, auch für Lebensmittel gilt das gleiche wie für Getränke. (Kurzschluss Gefahr)
Kleine Kinder von 0-6 Jahren, dürfen ohne Beaufsichtigung nicht an die Fotobox. Es handelt sich um Sensible Technik, die ein Ordnungsgemäßen Umgang erfordert.
Sichtbare Kabel und ähnliches die zum Betrieb der Fotobox notwendig sind, dürfen nicht verändert werden. (Kurzschluss Gefahr)
Für einen reibunslosen Betrieb, ist das hineingreifen in den Druckerausgang verboten. Hierdurch kann das Papier sich verklemmen, wodurch ein weiterer Druck Betrieb nicht mehr Gewährleistet werden kann.
Diebstahl der Fotobox, Manipulation oder Veränderung der Software sowie an teilen der Fotobox, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Ein Sicherer Betrieb kann dann nicht Gewährleistet werden.