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AGB

Gerätemietvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen

betreffend die Fotoautomaten der Firma Christof Thielges Fotografie, vertreten durch Christof Thielges.

 

§ 1 Allgemeines:

1. Dieser Vertrag gilt für die Miete von Fotoautomaten sowie das im bestätigten Angebot angeführte Zubehör (nachfolgend auch Mietgegenstand genannt). Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Firma Christof Thielges Fotografie, Schulstrasse 43, 53949 Dahlem (nachfolgend Christof Thielges oder Vermieter genannt) und dem im Angebot genannten Mieter.

2. Dieser Vertrag wird dem Mieter bei Angebotslegung per email übermittelt. Spätestens mit der Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gilt dieser als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

 

§ 2 Leistungsumfang:

1. Christof Thielges vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

2. Art und Umfang des vermieteten Fotoautomaten und eventuellem Zubehörs ist aus dem Auftrag bzw. vom Mieter bestätigten Angebot ersichtlich. Ebenso Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung, Betreuung und Abholung.

 

§ 3 Mietbedingungen:

1. Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich dem Vermieter bekannt zu geben und gilt nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch den Vermieter. Erfolgt die *Stornierung Bis 14 Tage zum Mietbeginns, hat der Mieter 25% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Erfolgt die *Stornierung unter 14 Tage zum Mietbeginns, hat der Mieter 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Wenn der Mieter am Tag des Mietbeginns Storniert, so hat der Mieter 100% des vereinbarten Gesamtpreises zu Zahlen.

2. Der Mieter muss das erstellte Layout für den Ausdruck, ebenfalls per Designabnahme bestätigen. Im Falle einer Stornierung und es sind schon Layouts erstellt worden fallen 50€ an.

3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Angebot genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Diese können von der Größe oder Farbe abweichen.

5. Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Auf- und Abbau wird nicht berechnet.

6. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

7. Sollte es einen technischen Defekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (Falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.

8. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen. Keine Mitbenutzung durch andere Geräte oder Generatoren.

9. Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, Es sei denn, es ist vom Vermieter genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Hierfür muss eine Schlechtwettervariante vom Mieter im Vorfeld garantiert sein.

10. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt.

11. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, Einstellungen an dem Mietgegenstand zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software. Die an den Mietgegenständen angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

12. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B. weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Mietvertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Dem Mieter wird vom Vermieter eine Rechnung über die Kosten der Behebung der Schäden gestellt. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Sollte der Mietgegenstand oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

13. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

14. Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

15. Christof Thielges Fotografie stellt dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine Rechnung aus. Der Mietpreis ist im Angebot bzw. bestätigen Auftrag ersichtlich. Eventuell anfallende Zusatzkosten (Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc) sind in der Rechnung angeführt. Der Mieter verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

16. Der Mieter erhält die Fotos entweder am Tag des Events auf einem Datenträger oder später über eine Onlinegallerie.

17. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Christof Thielges Fotografie beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

18. Im Falle einer Mietung der Fotobox mit Aufsichtspersonal, stellt der Mieter dem Personal ausreichend Alkoholfreie Getränke sowie die übliche Verpflegung zur Verfügung.

19. Bei Buchung wird eine Terminreservierungs-Gebühr in Höhe von 25% Fällig. Diese ist bis spätestens 14 Tagen nach Unterzeichnen des Vertrages zu entrichten.